banner
Informationen
Die Mitglieder
 
Informationen
 
 
 
  In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber.

Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen.
 
Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

Einige aktuelle Regelungen haben wir kurz und bündig für euch zusammengefasst: 
 


Sonderurlaub

2 Tage : Eigene Eheschließung
1 Tag : Eheschließung der Kinder / Eltern / Geschwister
1 Tag : Eigene Silberhochzeit
1 Tag : Goldene Hochzeit der Eltern
2 Tage : Entbindung der Ehefrau
1 Tag : Geburt eines leiblichen Kindes
1 Tag : Dienstjubiläum
1 Tag : Umzug mit eigenem Hausstand
1 Tag : Tod von Geschwistern / Schwiegereltern /
Schwiegertochter / Schwiegersohn
2 Tage : Tod von Eltern / Ehegatten / Kindern
3 Tage : Tod von Ehegatten / Kindern in häuslicher Gemeinschaft


Resturlaub

Das Abtragungsende für Urlaubsüberträge wird grundsätzlich auf den 30.04. eines Kalenderjahres gelegt, damit die Beschäftigten die Gelegenheit haben, vorhandenen Resturlaub aus dem Vorjahr in den Osterferien zu nehmen.

Freistellung von der Arbeit bis zu 2 Tagen pro Kalenderjahr

Bei schwerer, mit Bettlägerigkeit verbundener Erkrankung des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartners, sofern der Arzt eine derartige Erkrankung bescheinigt, die die Anwesenheit der/des Beschäftigten zur Sicherung der Pflege notwendig macht. Zudem hat die/der Beschäftigte nachzuweisen, dass eine andere Person diese Pflege nicht übernehmen kann und in der häuslichen Gemeinschaft ein Kind lebt, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ehrung von Jubilaren und ausscheidenden Mitarbeitern

Hierfür können bis zu maximal 750€ nachgewiesene Kosten erstattet werden.
Zusätzlich erhält jeder Jubilar einen Tag Sonderurlaub und 40 Belegschaftsaktien (im Tarifkreis).


Anteiliges 13. Monatseinkommen / Weihnachtsgeld

Folgende Monatsentgeltanteile werden abhängig von der Betriebszugehörigkeit ausgezahlt:
nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit : 25%
nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit : 35%
nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit : 45%
nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit : 55%


Jahreszahlung im Tarifkreis NRW

ERA Gruppe Beteiligungsstufe Basisbetrag
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 I 750 €
9, 10, 11, 12, 13, 14 II 975 €





 Der Grundbetrag wird mit dem jährlich festgelegten Unternehmensfaktor multipliziert.


Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
gemäß dem
einheitlichen Manteltarifvertrag (EMTV) für die Metall- und Elektroindustrie NRW


25% fürdie ersten beiden täglichen Mehrarbeitsstunden
50% ab der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde
15% Spätarbeit
25% Nachtarbeit
70% Sonntagsarbeit
150% 1. Januar / 1. Ostertag / 1. Mai / 1. Pfingsttag / 1. Weihnachtstag
100% an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen